ANBIETERKENNZEICHNUNG IN DEUTSCHLAND

Die Grundlage der Anbieterkennzeichnung bilden § 6 TDG (Teledienstegesetz) und § 10 MDStV (Mediendienstestaatsvertrag).
Seit Anfang 2002 wurde die Impressumspflicht für Telediensteanbieter verschärft. Gerade die Missachtung dieser Vorschriften zieht oftmals teure Abmahnungen durch Mitbewerber, Abmahnanwälte oder –vereine nach sich. Verstösse gegen das TDG können mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Nach § 6 Satz 1 des TDG betrifft die Pflicht zur Anbieterkennzeichnung alle Anbieter von „geschäftsmässigen Telediensten“. Der Begriff des „Teledienstes“ wird jedoch recht weit gefasst, so dass eigentlich fast jedes Internetangebot in diesen Bereich fällt.

Folgende Angaben müssen gemacht werden:

• Name und Anschrift des Anbieters
Hierunter fällt der komplette Name (Vor- und Zuname), bzw. die vollständige Firmenbezeichnung inkl. dem Rechtsformzusatz.
Ebenso müssen Strasse, Hausnummer, Postleitzahl und der Ort genannt werden. Eine Postfachangabe ist nicht zulässig.
Bei juristischen Personen oder Personenvereinigungen ist auch der Sitz anzugeben.

• Informationen zur schnellen Kontaktaufnahme
Hier müssen Telefonnummer, Faxnummer (sofern vorhanden) und die eMailadresse angegeben werden. Um sich vor Spam-Robots zu schützen, kann die Mailadresse natürlich auch als Grafik angezeigt werden. Auf JavaScript sollte möglichst verzichtet werden, denn nicht jeder nutzt JavaScript und sollte ein Impressum wegen fehlender JavaScript-Funktion nicht anzeigbar sein, so kann dies als ein nicht vorhandenes Impressum gewertet werden.

• Vertretungsberechtigte
Handelt es sich bei den Betreibern um juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstigen Personenzusammenschlüssen, ist die Angabe eines Vertretungsberechtigten erforderlich.

• Aufsichtsbehörde
Unterliegt die Tätigkeit des Betreibers einer behördlichen Zulassung (zB Anwalt), so ist die zuständige Aufsichtsbehörde mit den entsprechenden Kontaktdaten zu nennen.

• Register, Registernummer
Liegen Eintragungen z.B. im Handelsregister oder Vereinsregister vor, so muss das entsprechende Register mit der Registernummer ebenfalls im Impressum genannt werden.

• Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UstID bzw. UID)
Sofern eine UstId vorliegt, muss diese ebenfalls angegeben werden. Die UstId ist nicht mit der vom zuständigen Finanzamt vergebenen Steuernummer zu verwechseln. Die Steuernummer muss nicht angegeben werden.